Neugeborenen-Hörscreening
Gutes Hören - von Anfang an
Hörstörungen entstehen nicht nur im Laufe des Lebens sondern können auch schon bei der Geburt vorhanden sein. Circa 1-2 Kinder von 1000 Neugeborenen weisen eine Hörstörung auf (Zahlen für Deutschland). Da durch eine Schwerhörigkeit die Sprachentwicklung und geistige Entwicklung der Kinder beeinträchtigt wird, hat die Untersuchung der Hörfähigkeit nach der Geburt zum Ziel, diese Hörstörungen frühzeitig zu erkennen, um eine Behandlung möglichst früh beginnen zu können.
In der Regel wird das Hörscreening in den ersten Lebenstagen durchgeführt, kann aber auch ambulant in der Praxis erfolgen.
Wie wird das Hörvermögen gemessen?
Falls die Untersuchung auffällig sein sollte oder die Messung nicht aussagekräftig, weil z. B. noch Reste vom Fruchtwasser im Gehörgang sind, wird zunächst eine Kontrolle vereinbart. Sollte bei der Wiederholung das Ergebnis wieder auffällig sein, werden weitere Untersuchungen veranlasst, u. a. eine Messung der Nervenreaktionen im Hörnerv.
Behandlung
Das Neugeborenen-Hörscreening ist seit 1. Januar 2009 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Was bedeutet, dass nun bundesweit jeder neue Erdenbürger Anspruch auf einen Hörtest hat, gleich nach seiner Geburt.